Registerhalter

Philipp Volken

registerhalter@fieschertal.ch

Termine nach Vereinbarung.

Der Staatsrat hat an der Sitzung am 21.03.2018 entschieden dass in der Gemeinde Fieschertal ab den 01.03.2018 das eidgenössische Grundbuch in Kraft ist.Dies bedeutet dass sämtliche Änderungen, auch jene betreffend Bodenbedeckung, Schatzungen, etc. im Grundbuch angemeldet werden müssen.

Der Registerhalter kann ab dem 01.03.2018 keine Auszüge mehr erstellen, dies macht das Grundbuchamt.