Bauwesen
Die neue Gesetzgebung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.
Die Revision der Baugesetzgebung aus dem Jahre 1997 (Gesetz und Verordnung) dient der Verwirklichung der Ziele der Raumplanung, insbesondere derjenigen der qualitätsvollen Verdichtung.
Auf Verfahrensebene ordnet sie die Verteilung von Kompetenzen und Aufgaben zwischen den kommunalen und kantonalen Behörden neu, bringt für die Gesuchsteller vorteilhafte Änderungen im Bewilligungsverfahren und stellt neue Anforderungen an die Planverfasser. Zudem werden die materiellen Vorschriften (über Abstände, Höhen, Geschosse und Bauziffern) insbesondere in Berücksichtigung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst.
Die neue Gesetzgebung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.
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