Bauwesen

Die neue Gesetzgebung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Revision der Baugesetzgebung aus dem Jahre 1997 (Gesetz und Verordnung) dient der Verwirklichung der Ziele der Raumplanung, insbesondere derjenigen der qualitätsvollen Verdichtung.

Auf Verfahrensebene ordnet sie die Verteilung von Kompetenzen und Aufgaben zwischen den kommunalen und kantonalen Behörden neu, bringt für die Gesuchsteller vorteilhafte Änderungen im Bewilligungsverfahren und stellt neue Anforderungen an die Planverfasser. Zudem werden die materiellen Vorschriften (über Abstände, Höhen, Geschosse und Bauziffern) insbesondere in Berücksichtigung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst.

Die neue Gesetzgebung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.

Formulare

Formular für Bauvorhaben in kommunaler Zuständigkeit

Anhang bei mehreren Gesuchstellern (Anhang "a1")

Anhang bei mehreren Grundstückeigentümern (Anhang "a2")

Formular für Bauvorhaben in kantonaler Zuständigkeit

Formular Meldung Baubeginn

Formular Meldung Bauende

Gesuchsformular Wasser und Abwasser

Gesuchsformular für vereinfachtes Verfahren Solaranlagen

Anträge für Förderbeiträge

Links

Baufördergelder

Baugesetz, Inkrafttreten am 01. Januar 2018

Bauverordnung, Inkrafttreten am 01. Januar 2018

energieregionGOMS

Erdbebensicherheit

Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979
Raumplanungsgesetz, RPG (Stand am 01. Juli 2011)

Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes über die
Raumplanung vom 23. Januar 1987

Strassengesetz vom 03. September 1965

Verordnung betreffend den Unterhalt, die Reinigung und die Kontrolle der
Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen vom 12. Dezember 2001

Energie Förderprogramme

Information Solarinstallationen