2023
März

Ab 01.04.2023 ist die Grüngutdeponie Frühling/Sommer 2023 für de Bevölkerung von Fieschertal geöffnet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument.

Die Gemeinde Fieschertal sucht eine/n Schüler/-in oder Student/-in Sommerjob Werkhof 2023.

Weitere Informationen sind im Flyer enthalten.

 

2022
Dezember

Aufgrund Neuorientierung der bisherigen Kita-Leitung sucht die KITA Gogwärgi per sofort oder nach Vereinbarung eine KITA-Leitung (60 %).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument oder unter www.kita-gogwaergi.ch.

Aktion Weihnachtsbaumentsorgung vom Montag, 26. Dezember 2022 bis Freitag, 27. Januar 2023.

Bitte Flyer im Anhang mit den entsprechenden Vorgaben beachten.

Frohe Festtage!

Die Gemeindeverwaltung

 

 

April

Wie im Januar 2022 bereits mitgeteilt, erhalten praktisch alle Gebäude in unserer Gemeinde eine neue Haus-Nummer. Die Nummern werden ab dem 25.04.2022 sukzessive von den Gemeindearbeitern geändert und sind ab sofort gültig. 

Die Poststelle Fiesch ist informiert. Die bisherigen Adressen behalten bis maximal in 3 Jahren ihre Gültigkeit.

2021
Februar

Der Gemeinderat von Fieschertal gibt bekannt, dass er in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetztes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), verschiedene Gebiete zu Planungszonen zu erklären.

Planungsabsicht
Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) hält in Art. 15 fest, dass Bauzonen Land umfassen, welches sich für eine Überbauung eignet und dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Der kantonale Richtplan verlangt die Abgrenzung des künftigen Siedlungsgebietes, bzw. die Blockierung von Flächen, welche über den Bedarf der nächsten 15 Jahre hinausgehen. Um einerseits den Vorgaben der Bauzonendimensionierung von Art. 15 RPG gerecht zu werden sowie die Arbeiten im Zusammenhang mit der Festlegung des künftigen Siedlungsgebietes nicht zusätzlich zu erschweren, erlässt der Gemeinderat in Anlehnung an Art. 19 kRPG Planungszonen. Die Zweckmässigkeit bzw. die zonennutzungsplanerische Festlegung der Flächen innerhalb der Planungszonen soll im Rahmen der künftigen Raumentwicklung überprüft werden. Die Planungsabsicht besteht insbesondere darin, den Zonennutzungsplan und die diesbezüglichen Reglemente anzupassen und eine dem revidierten kantonalen Richtplan und den neuen eidgenössischen und kantonalen Rechtgrundlagen der Raumplanung entsprechende Entwicklung zu fördern. In diesem Sinne stellen Planungszonen vorsorgliche Massnahmen dar.

Planungszone
Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Insbesondere dürfen keine baulichen Vorkehrungen oder wertvermehrende Investitionen getroffen werden, die der beabsichtigten Planungsabsicht widersprechen und zu einer zusätzlichen Zersiedelung führen sowie eine allfällige spätere Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone verunmöglichen. Bauten und Anlagen können auf den bezeichneten Gebieten nur erstellt werden, wenn diese dem beabsichtigten Planungszweck entsprechen.

 

Geltungsdauer

Die Planungszonen gelten für eine Dauer von fünf Jahren. Sie werden mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig.

 

Öffentliche Auflage
Der Gemeinderatsbeschluss sowie der Plan der Planungszonen mit den betroffenen Parzellen liegen ab heutiger Publikation im kantonalen Amtsblatt zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Fieschertal (www.fieschertal.ch) eingesehen werden. Für die Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei sind die Vorgaben von Bund und Kanton betreffend Coronavirus einzuhalten, es gilt insbesondere Maskenpflicht.

 

Einsprachen
Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich innert 30 Tagen ab heutigem Datum bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über unerledigte Einsprachen entschiedet der Staatsrat.

 

 

Fieschertal, den 12. Februar 2021             Die Gemeindeverwaltung

2020
August

Die Gemeinde bietet auch den Gästen und Ferienwohungsbesitzern den Informatonsdienst Megaphone "Region Goms" an.

Diese App beinhaltet diverse Funktionen. Hauptsächlich werden Informationen aus der Gemeinde oder Region schnell und einfach gemeldet.

Damit Sie sich für die App anmelden können, benötigen Sie einen QR-Code.
Dieser können Sie bei der Gemeinde anfragen und wir stellen Ihnen diesen zu. Schreiben Sie uns eine E-Mail an gemeinde@fieschertal.ch oder melden Sie sich telefonisch bei uns, um ein QR-Code zu beantragen.

 

Juni

Wir weisen Sie darauf hin, dass seit dem 01.01.2020 das Parkreglement in Kraft ist. Die Bestimmungen und Gebühren gemäss Reglement gelten ab dem 01.06.2020. Ab diesem Zeitpunkt werden Fehlbare gebüsst.
Die Kontrollen betreffen das Befahren der Flur- und Forststrassen. Die Fahrbewilligungen sind auf eine Kontrollschildnummer begrenzt.

 

Jahresfahrbewilligungen

Wohnansässige sowie Besitzer von Hütten und Leistungserbringer (z. B. Bergsteigerzentrum):
CHF 20.00 gültig auf allen Flur- und Forststrassen des Gemeindegebietes.

Land- und Forstwirtschaft:
Für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ist die Fahrbewilligung kostenlos. Für Landwirte ist ein zusätzliches Fahrzeug kostenlos, welches auf den Landwirt eingetragen ist.

 

Tagespauschalen
Für CHF 10.00 können Fahrbewilligungen gültig für 1 Tag auf dem Parkdeck am Automaten gelöst und gekauft werden.

 

Die Fahrbewilligungen sind ab sofort während den Öffnungszeiten auf dem Gemeindebüro erhältlich.