12.02.Öffentliche Auflage Schaffung von Planungszonen - Gemeinde FieschertalDer Gemeinderat von Fieschertal gibt bekannt, dass er in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetztes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), verschiedene Gebiete zu Planungszonen zu erklären.
Planungsabsicht
Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) hält in Art. 15 fest, dass Bauzonen Land umfassen, welches sich für eine Überbauung eignet und dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Der kantonale Richtplan verlangt die Abgrenzung des künftigen Siedlungsgebietes, bzw. die Blockierung von Flächen, welche über den Bedarf der nächsten 15 Jahre hinausgehen. Um einerseits den Vorgaben der Bauzonendimensionierung von Art. 15 RPG gerecht zu werden sowie die Arbeiten im Zusammenhang mit der Festlegung des künftigen Siedlungsgebietes nicht zusätzlich zu erschweren, erlässt der Gemeinderat in Anlehnung an Art. 19 kRPG Planungszonen. Die Zweckmässigkeit bzw. die zonennutzungsplanerische Festlegung der Flächen innerhalb der Planungszonen soll im Rahmen der künftigen Raumentwicklung überprüft werden. Die Planungsabsicht besteht insbesondere darin, den Zonennutzungsplan und die diesbezüglichen Reglemente anzupassen und eine dem revidierten kantonalen Richtplan und den neuen eidgenössischen und kantonalen Rechtgrundlagen der Raumplanung entsprechende Entwicklung zu fördern. In diesem Sinne stellen Planungszonen vorsorgliche Massnahmen dar.
Planungszone
Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Insbesondere dürfen keine baulichen Vorkehrungen oder wertvermehrende Investitionen getroffen werden, die der beabsichtigten Planungsabsicht widersprechen und zu einer zusätzlichen Zersiedelung führen sowie eine allfällige spätere Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone verunmöglichen. Bauten und Anlagen können auf den bezeichneten Gebieten nur erstellt werden, wenn diese dem beabsichtigten Planungszweck entsprechen.
Geltungsdauer
Die Planungszonen gelten für eine Dauer von fünf Jahren. Sie werden mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig.
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderatsbeschluss sowie der Plan der Planungszonen mit den betroffenen Parzellen liegen ab heutiger Publikation im kantonalen Amtsblatt zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Fieschertal (www.fieschertal.ch) eingesehen werden. Für die Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei sind die Vorgaben von Bund und Kanton betreffend Coronavirus einzuhalten, es gilt insbesondere Maskenpflicht.
Einsprachen
Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich innert 30 Tagen ab heutigem Datum bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über unerledigte Einsprachen entschiedet der Staatsrat.
Fieschertal, den 12. Februar 2021 Die Gemeindeverwaltung
04.02.Öffnungszeiten - ÜbergangslösungBis Dienstag, 09.02.2021 gelten die üblichen Öffnungszeiten
Ab Dienstag, 12.02.2021 gelten folgende Öffnungszeiten:
Dienstag, 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr
Telefonische Auskunft
Dienstag, 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 bis 17.00 Uhr
In dringenden Fällen sind wir per Mail auf gemeinde@fieschertal.ch erreichbar.
Ab Donnerstag, 01.04.2021 übernimmt Sebastian Truffer sein neues Amt als Gemeindeschreiber. Dann gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Danken für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
12.02.Baugesuch Rebecca Zeiter und Pascal EggsDas nachstehend aufgeführte Baugesuch liegt auf der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Baugesuchsteller:
Rebecca Zeiter & Pascal Eggs, Zer Flie 18, 3984 Fieschertal
Grundeigentümer:
Rebecca Zeiter & Pascal Eggs, Zer Flie 18, 3984 Fieschertal
Bauvorhaben:
Neubau EFH
Parzelle:
1899
Im Orte genannt:
Fliebode
Einsprachefrist:
12. März 2021
Allfällige Einsprachen sind innert dreissig Tagen nach Veröffentlichung, schriftlich und im Doppel, an die Gemeindeverwaltung Fieschertal, Dorfplatz 4, 3984 Fieschertal zu richten.
Fieschertal, 12. Februar 2021
Gemeindeverwaltung Fieschertal