Abänderung des Fuss- und Wanderwegnetzes

Abänderung des Fuss- und Wanderwegnetzes

Datum: Freitag, 30.06.2023

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV), legt die Gemeinde Fieschertal zur Abänderung den Plan des Fuss- und Wanderwegnetzes zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 30.06.2023 eingeschrieben und begründet an die Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 6, 3984 Fieschertal zu richten.

Fieschertal, 30.06.2023 

Die Gemeindeverwaltung

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