Vorentwurf Festlegung Baulinienplan

Vorentwurf Festlegung Baulinienplan

Datum: Freitag, 11.02.2022

GEMEINDE FIESCHERTAL

Öffentliche Mitwirkung

VORENTWURF FESTLEGUNG BAULINIENPLAN

Gondelbahnkorridor Fiesch – Bellwald

Gestützt auf Art. 33 Abs. 1 und 1bis des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) und Art. 42 des kantonalen Stassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand: 01.01.2018), legt die Gemeinde Fieschertal den Vorentwurf des Baulinienplans zur Festlegung des Seilbahnkorridors Fiesch – Bellwald während 30 Tagen zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Die Planungsmassnahme beinhaltet die Definition und Festlegung eines Baulinienplans für den Bahnkorridor auf Territorium der Gemeinde Fieschertal mit den entsprechenden Anpassungen des Bau- und Zonenreglements.

Interessierte Personen können während 30 Tagen ab Publikation im Amtsblatt Nr. 6 vom 11. Februar 2022 auf dem Gemeindebüro zu den üblichen Öffnungszeiten Einsicht in die Unterlagen nehmen.

Während der Auflagefrist haben alle Interessierten Gelegenheit, bei der Gemeinde schriftliche Vorschläge und Stellungnahmen zu den Planungsmassnahmen einzureichen.

 

Fieschertal, den 11. Februar 2022                                                        Die Gemeindeverwaltung

 

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