Festlegung Baulinienplan Gondelbahnkorridor Fiesch - Bellwald
Festlegung Baulinienplan Gondelbahnkorridor Fiesch - Bellwald
GEMEINDE FIESCHERTAL
Öffentliche Auflage
FESTLEGUNG BAULINIENPLAN
Gondelbahnkorridor Fiesch – Bellwald
Plan und Artikel Bau- und Zonenreglement
Gestützt auf Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) und Art. 42 des kantonalen Stassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand: 01.01. 2018), ist auf der Gemeindekanzlei Fieschertal der Baulinienplan zur Festlegung des Seilbahnkorridors Fiesch – Bellwald während 30 Tagen öffentlichen aufgelegt.
Die Planungsmassnahme beinhaltet die Definition und Festlegung eines Baulinienplans für den Bahnkorridor auf Territorium der Gemeinde Fieschertal mit den entsprechenden Anpassungen des Bau- und Zonenreglements. Der Baulinienplan wird gleichzeitig als lineare Festlegung auf den Zonennutzungsplan übertragen
Interessierte Personen können während der Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in die Planunterlagen nehmen.
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahme berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 15 von Freitag, den 15. April 2022 an den Gemeinderat zu richten.
Fieschertal, 12. April 2022 Die Gemeindeverwaltung